Archivierung und Registrierung Ihrer Patientenverfügung

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Online Formular Deutschland

Archivierung Ihrer Patientenverfügung bei der Vorsorgedatenbank.

Natürlich können Sie Ihre Patientenverfügung auch zuhause in der Schublade aufbewahren. Doch wer garantiert, dass sie im Ernstfall gefunden wird? Oder was ist, wenn der enge Freund, dem Sie das Dokument anvertraut haben, im Notfall nicht erreichbar ist? Gehen Sie sicher, dass man Ihre Patientenverfügung rechtzeitig entdeckt und archivieren Sie das Dokument bei der Stiftung VorsorgeDatenbank. Dort können autorisierte Krankenhäuser und Gerichte den Inhalt Ihrer Patientenverfügung sofort abrufen.


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Was ist der Vorteil der Archivierung? Im Notfall ist es für Ihre Ärzte nicht immer leicht an Ihre Patientenverfügung heranzukommen, auch wenn der Aufbewahrungsort bekannt ist. Es können Tage vergehen, bis beispielsweise eine gerichtliche Anordnung zur Öffnung Ihrer Wohnung ergeht. Wenn Sie das Dokument Dritten anvertrauen, sind Sie nicht gegen einen unbeabsichtigten Verlust geschützt. Ist hingegen Ihre Patientenverfügung bei der Stiftung VorsorgeDatenbank archiviert, so ist das Original für berechtigte Krankenhäuser und Gerichte jederzeit verfügbar.
Den Archivierungsauftrag für die Stiftung VorsorgeDatenbank können Sie einfach online ausfüllen. Sie erhalten das bereits ausgefüllte Formular dann als PDF. Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es von Hand und senden es zusammen mit der ORIGINAL-Patientenverfügung postalisch an:
Stiftung VorsorgeDatenbank
Königsstraße 5a
01097 Dresden
Die Bestätigung der Archivierung erhalten Sie direkt von der Stiftung VorsorgeDatenbank. Dort wird Ihre Patientenverfügung zentral archiviert. Gleichzeitig wird die Archivierung registriert.

Sie erhalten:

- Archivierung Ihrer Patientenverfügung bei der Stiftung VorsorgeDatenbank
- Änderungsauftrag (PDF)
- Notfallkarte
- die Archivierung beinhaltet zusätzlich die Registrierung.

Achtung: Falls Sie bereits eine Patientenverfügung verfasst haben, können Sie die Archivierung der Patientenverfügung separat veranlassen. Sie haben noch keine Patientenverfügung aufgesetzt? Laden Sie unsere Vorlage für die Patientenverfügung hier herunter.

HINWEIS: Die Archivierung erfolgt über unseren Kooperationspartner Stiftung VorsorgeDatenbank.

Wenn Sie Fragen haben, unsere telefonische Helpline hilft Ihnen weiter: 09001-010114. Spezialisierte Rechtsanwälte beraten Sie bezüglich Ihrer Vorsorgeverfügungen. Die ersten 3 Minuten kostenfrei. Mo - Fr 9 - 12 Uhr. Nachfolgende Minuten werden mit 2,99 Euro Festanschluss berechnet. Handygebühren können abweichen.



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